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   VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443   

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https://dejure.org/2016,72140
VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443 (https://dejure.org/2016,72140)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443 (https://dejure.org/2016,72140)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - AN 10 S 16.00443 (https://dejure.org/2016,72140)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Mittlerweile vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 10. März 2015, 11 CS 14.2200) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2014 (3 C 3/13) die Auffassung, dass beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml und mehr eine Fahrgeeignetheit nicht gegeben ist.
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Mittlerweile vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH vom 10. März 2015, 11 CS 14.2200) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2014 (3 C 3/13) die Auffassung, dass beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml und mehr eine Fahrgeeignetheit nicht gegeben ist.
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging ferner bislang in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004, 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004, 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004, 11 CS 04.2348).
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging ferner bislang in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004, 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004, 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004, 11 CS 04.2348).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging ferner bislang in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004, 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004, 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004, 11 CS 04.2348).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006 - 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Um einen solchen inneren Wandel eruieren zu können, bedarf es - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - einer psychologischen Bewertung (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend BayVGH vom 9.5.2005 - 11 CS 04.2526).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 10 S 16.00443
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung - welcher sich die Kammer angeschlossen hat - davon aus, dass ein fehlendes Trennungsvermögen dann vorliegt und auch nachgewiesen ist, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis ein Fahrzeug unter fahreignungsrelevantem Einfluss von Cannabis führt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az.: 11 CS 05.1711).
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